ACTIVE INVESTIGATION

Fallakte: MHH Unfallchirurgie

Systemische Analyse von Fachärzteschwindel, Dokumentenfälschung und Vertuschungsversuchen.

MHH: Stellungnahme vs. Beweislast

Zusammenfassung

Am 05.02.2026 hatte die Zeit als erstes über einen Verdachtsfall der fehlerhaften Beurkundung an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) berichtet. Der Chefarzt und Klinikdirektor der Klinik für Unfallchirurgie soll seinen Adjutanten gemäß dem Zeit Artikel falsche Erfahrungsnachweise ausgestellt haben, die diese dann bei der Ärztekammer zur Prüfungszulassung vorgelegt hatten. In einer offiziellen Stellungnahme gibt die MHH nun an, eine interne Prüfung durchgeführt zu haben. Dabei habe man keine Auffälligkeiten feststellen können und alle Beschuldigten hätten u. a. nach "mehr als sechs Jahren Weiterbildung ihre Facharztprüfungen bestanden".

Unsere bisherige Analyse interner E-Mails, Protokolle und Personalunterlagen belegt ein vollkommen anderes Bild.
Im Folgenden haben wir die Stellungnahme der MHH mit Belegstellen kommentiert.

Kommentierte Stellungnahme der MHH

Unfallchirurgie: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt

Nach einer anonymen Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Hannover im November 2025 Ermittlungen gegen den Direktor der Klinik für Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sowie gegen sechs Fachärztinnen und Fachärzte eingeleitet. Der Vorwurf lautete, dass falsche Erfahrungsnachweise zur Vorlage bei der Ärztekammer Niedersachsen beurkundet worden seien. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Operationsberichte der vergangenen zehn Jahre und umfangreiche weitere Materialien beschlagnahmt. Die MHH hat zu jedem Zeitpunkt der Ermittlungen vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover nicht festgestellt; und so stellte die Staatsanwaltschaft Hannover Ende Januar 2026 sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeitenden der MHH wegen fehlenden Tatverdachts ein.

Fachärztinnen und Fachärzte sind qualifiziert
Für die MHH haben die Sorge für die Patientinnen und Patienten und deren medizinische Behandlung höchste Priorität. Daher erfolgten parallel zu den Ermittlungsverfahren interne Prüfungen. Dabei ergaben sich keinerlei Hinweise darauf, dass es durch die betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte der Klinik für Unfallchirurgie, zu Behandlungsfehlern gekommen ist. Die Fachärztinnen und Fachärzte hatten ihre Weiterbildung vor dem Dienstantritt des Klinikleiters im Jahr 2021 bereits begonnen. Sie alle haben nach jeweils mehr als sechs Jahren Weiterbildung ihre Facharztprüfungen bestanden und sind entsprechend qualifiziert. Insgesamt besitzen derzeit 25 Mitarbeitende die Facharztqualifikation. Die medizinische Versorgung in der Klinik für Unfallchirurgie unterliegt wie in den anderen Kliniken der MHH der kontinuierlichen externen Qualitätssicherung und erfolgt nach hohen fachlichen Standards.
Richtig ist, dass der aktuelle Katalog der zu erbringenden Leistungen in der Facharztweiterbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie umfangreich ist. Die Inhalte der Facharztweiterbildung in Deutschland werden von der ärztlichen Selbstverwaltung festgelegt. Dabei basiert die ärztliche Weiterbildung nicht allein auf der zahlenmäßigen Erfassung einzelner Operationen. Entscheidend sind nach der Weiterbildungsordnung die kontinuierliche Beurteilung der fachlichen Kompetenz, die Verantwortung der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte sowie das Bestehen der Facharztprüfung bei der Ärztekammer.


Innovative Amputationsmedizin der MHH
>>Diesen Abschnitt kommentieren wir derzeit nicht. Zur Vollständigkeit und aus Gründen der Transparenz haben wir ihn mit Abgedruckt.<<

Die im ZEIT-Artikel beschriebene vermeintlich fehlende Expertise bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach Beinamputation gibt die klinische Versorgung an der MHH nicht korrekt wieder. Die Osseointegration („Endo-Exo-Implantation“) stellt nur ein Verfahren in der Amputationschirurgie für ausgewählte Patientinnen und Patienten dar. Es handelt sich um eines der invasivsten und risikoreichsten Verfahren in diesem Bereich, das einer sorgfältigen Indikationsstellung und Abwägung alternativer Behandlungsverfahren bedarf. Seit dem Jahr 2021 konnte an der MHH eine hochspezialisierte Nachfolge gewonnen werden, die im Gegensatz zu der im Artikel genannten „Koryphäe“ einen differenzierten, stufenweisen und weniger invasiven Therapieansatz verfolgt. Der aktuelle Therapieansatz basiert auf risikoärmeren und weniger invasiven innovativen Operationen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es nicht korrekt, aus der geringeren Zahl primärer Osseointegrationseingriffe seit 2021 auf einen Bedeutungsverlust oder gar eine Aufgabe dieses Versorgungsbereichs zu schließen. Die MHH weist entschieden die Darstellung der ZEIT, wonach die Unfallchirurgie der MHH aufgrund des Ausscheidens einzelner Ärzte kaum noch bestimmte Eingriffe durchzuführen scheine, als irreführend zurück.


Transparenz und Datenschutz
>>Diesen Abschnitt kommentieren wir derzeit nicht. Zur Vollständigkeit und aus Gründen der Transparenz haben wir ihn mit Abgedruckt.<<

Die Hochschule steht im Austausch mit der Ärztekammer Niedersachsen und der Bundesärztekammer, um die Qualität und die Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern und für die Weiterzubildenden, die Weiterbildungsbefugten und die Prüfungsausschüsse transparent und sicher zu gestalten. Unabhängig von den jetzt eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft überprüft der Datenschutz der MHH fortlaufend die Zugriffsregelungen auf personenbezogene Daten, um Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten vor unberechtigten Zugriffen, die nicht mit der Behandlung in der MHH in Verbindung stehen, zu schützen. Text: Stabsstelle Kommunikation "

Quelle: Pressemitteilung der MHH / Stellungnahme auf Artikel der Zeit [Erschienen in DIE ZEIT Nr. 6/2026, 5. Februar 2026]

Kommentar 1: Ermittlungsstatus

Die Einstellung der Ermittlungsverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 StGB bedeutet lediglich, dass die derzeitige Interpretation der Staatsanwaltschaft das fehlerhafte Ausstellen von Ausbildungsnachweisen nicht als strafbar im Sinne des Strafgesetzes ansieht. Sie ist kein "Freispruch" und entkräftet nicht die dokumentierten internen Unregelmäßigkeiten.

Kommentar 3: fehlender Tatverdacht

Falsch: Es besteht weiterhin Tatverdacht. Die Ermittlungen werden nun von der Ärztekammer fortgeführt.

Die Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage eines erheblichen Tatverdachtes die Ermittlungen aufgenommen und einen Durchsuchungsbeschluss richterlich erwirkt. Das Verfahren wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft explizit nicht aufgrund einer Entkräftung der Umstände, sondern allein auf dem Umstand der Differenzierung zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht eingestellt.
Ganz im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft konnte den Anfangsverdacht weitestgehend bestätigen, dass die unterzeichneten Dokumente unrichtig sind. Sie hat das Ermittlungsverfahren an die Ärztekammer übergeben. Der Begriff Täter ist selbst bei Ordnungswidrigkeiten einschlägig. Somit wird hier durch falsche Angaben in die Irre geführt.

Kommentar 4: Qualifikation

Uns liegen Dokumente vor, die eine hinreichende Qualifikation zumindest grundlegend in Frage stellen. Wir werden diese Dokumente in den nächsten Tagen aufarbeiten und hier sukzessive online verfügbar machen.

Klicken oder tippen Sie auf die markierten Textstellen, um unsere bisherige Analyse einzusehen.

- Die Beweismittel folgen schnellstmöglich.

Quellen

Wir beziehen uns bei unseren Kommentaren auf folgende Artikel:

Nächster Schritt: Hier werden wir die tabellarische Analyse einfügen, in der wir die OP Zahlen der einzelnen Beschuldigten darlegen werden.