MHH: Stellungnahme vs. Beweislast
Zusammenfassung
Am 05.02.2026 hatte die Zeit als erstes über einen Verdachtsfall der fehlerhaften Beurkundung an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) berichtet.
Der Chefarzt und Klinikdirektor der Klinik für Unfallchirurgie soll seinen Adjutanten gemäß dem Zeit Artikel falsche Erfahrungsnachweise ausgestellt haben, die diese dann bei der Ärztekammer zur Prüfungszulassung vorgelegt hatten.
In einer offiziellen Stellungnahme gibt die MHH nun an, eine interne Prüfung durchgeführt zu haben. Dabei habe man keine Auffälligkeiten feststellen können und alle Beschuldigten hätten u. a. nach "mehr als sechs Jahren Weiterbildung ihre Facharztprüfungen bestanden".
Unsere bisherige Analyse interner E-Mails, Protokolle und Personalunterlagen belegt ein vollkommen anderes Bild.
Im Folgenden haben wir die Stellungnahme der MHH mit Belegstellen kommentiert.
Kommentierte Stellungnahme der MHH
Unfallchirurgie:
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt
Nach einer anonymen Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Hannover im November 2025 Ermittlungen gegen den Direktor der Klinik für Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sowie gegen sechs Fachärztinnen und Fachärzte eingeleitet. Der Vorwurf lautete, dass falsche Erfahrungsnachweise zur Vorlage bei der Ärztekammer Niedersachsen beurkundet worden seien. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Operationsberichte der vergangenen zehn Jahre und umfangreiche weitere Materialien beschlagnahmt.
Die MHH hat zu jedem Zeitpunkt der Ermittlungen vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert,
um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.
Ein strafrechtlich relevantes Verhalten wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover nicht festgestellt;
und so stellte die Staatsanwaltschaft Hannover Ende Januar 2026 sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeitenden der MHH
wegen fehlenden Tatverdachts ein.
Fachärztinnen und Fachärzte
sind qualifiziert
Für die MHH haben die Sorge für die Patientinnen und Patienten und deren medizinische Behandlung höchste Priorität. Daher erfolgten parallel zu den Ermittlungsverfahren interne Prüfungen. Dabei ergaben sich keinerlei Hinweise darauf, dass es durch die betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte der Klinik für Unfallchirurgie, zu
Behandlungsfehlern
gekommen ist. Die Fachärztinnen und Fachärzte hatten ihre Weiterbildung vor dem Dienstantritt des Klinikleiters im Jahr 2021 bereits begonnen. Sie alle haben nach
jeweils mehr als sechs Jahren Weiterbildung
ihre Facharztprüfungen bestanden und sind entsprechend qualifiziert. Insgesamt besitzen derzeit
25 Mitarbeitende
die Facharztqualifikation. Die medizinische Versorgung in der Klinik für Unfallchirurgie unterliegt wie in den anderen Kliniken der MHH der kontinuierlichen externen Qualitätssicherung und erfolgt nach hohen fachlichen Standards.
Richtig ist, dass der aktuelle Katalog der zu erbringenden Leistungen in der Facharztweiterbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie umfangreich ist. Die Inhalte der Facharztweiterbildung in Deutschland werden von der ärztlichen Selbstverwaltung festgelegt. Dabei basiert die ärztliche Weiterbildung
nicht allein auf der zahlenmäßigen Erfassung einzelner Operationen.
Entscheidend sind nach der Weiterbildungsordnung die kontinuierliche Beurteilung der fachlichen Kompetenz, die Verantwortung der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte sowie das Bestehen der Facharztprüfung bei der Ärztekammer.
Innovative Amputationsmedizin der MHH
>>Diesen Abschnitt kommentieren wir derzeit nicht. Zur Vollständigkeit und aus Gründen der Transparenz haben wir ihn mit Abgedruckt.<<
Die im ZEIT-Artikel beschriebene vermeintlich fehlende Expertise bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach Beinamputation gibt die klinische Versorgung an der MHH nicht korrekt wieder. Die Osseointegration („Endo-Exo-Implantation“) stellt nur ein Verfahren in der Amputationschirurgie für ausgewählte Patientinnen und Patienten dar. Es handelt sich um eines der invasivsten und risikoreichsten Verfahren in diesem Bereich, das einer sorgfältigen Indikationsstellung und Abwägung alternativer Behandlungsverfahren bedarf. Seit dem Jahr 2021 konnte an der MHH eine hochspezialisierte Nachfolge gewonnen werden, die im Gegensatz zu der im Artikel genannten „Koryphäe“ einen differenzierten, stufenweisen und weniger invasiven Therapieansatz verfolgt.
Der aktuelle Therapieansatz basiert auf risikoärmeren und weniger invasiven innovativen Operationen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es nicht korrekt, aus der geringeren Zahl primärer Osseointegrationseingriffe seit 2021 auf einen Bedeutungsverlust oder gar eine Aufgabe dieses Versorgungsbereichs zu schließen. Die MHH weist entschieden die Darstellung der ZEIT, wonach die Unfallchirurgie der MHH aufgrund des Ausscheidens einzelner Ärzte kaum noch bestimmte Eingriffe durchzuführen scheine, als irreführend zurück.
Transparenz und Datenschutz
>>Diesen Abschnitt kommentieren wir derzeit nicht. Zur Vollständigkeit und aus Gründen der Transparenz haben wir ihn mit Abgedruckt.<<
Die Hochschule steht im Austausch mit der Ärztekammer Niedersachsen und der Bundesärztekammer, um die Qualität und die Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern und für die Weiterzubildenden, die Weiterbildungsbefugten und die Prüfungsausschüsse transparent und sicher zu gestalten. Unabhängig von den jetzt eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft überprüft der Datenschutz der MHH fortlaufend die Zugriffsregelungen auf personenbezogene Daten, um Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten vor unberechtigten Zugriffen, die nicht mit der Behandlung in der MHH in Verbindung stehen, zu schützen.
Text: Stabsstelle Kommunikation
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Quelle: Pressemitteilung der MHH / Stellungnahme auf Artikel der Zeit [Erschienen in DIE ZEIT Nr. 6/2026, 5. Februar 2026]
Quellen
Wir beziehen uns bei unseren Kommentaren auf folgende Artikel:
Kommentar 1: Ermittlungsstatus
Die Einstellung der Ermittlungsverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 StGB bedeutet lediglich, dass die derzeitige Interpretation der Staatsanwaltschaft das fehlerhafte Ausstellen von Ausbildungsnachweisen nicht als strafbar im Sinne des Strafgesetzes ansieht. Sie ist kein "Freispruch" und entkräftet nicht die dokumentierten internen Unregelmäßigkeiten.
Kommentar 2: Kooperation
Richtig, aber: es bestand ohnehin indirekter Zwang durch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Uns liegt dieser Durchschungsbeschuss vor. Eine Kooperation ist daher sehr relativ zu werten. Dies bedeutet lediglich, dass die Polizei keinen Zwang anwenden musste um an die geforderten Dokumente zu gelangen. Nach §94 StPO kam es also zu einer Sicherstellung, statt zu einer Beschlagnahmung der Beweismittel.
Würde eine Hochschule bei vorliegendem Durchsuchungsbeschluss nicht kooperieren, wäre dies ein ganz neues Level der Eskalation.
Kommentar 3: fehlender Tatverdacht
Falsch: Es besteht weiterhin Tatverdacht. Die Ermittlungen werden nun von der Ärztekammer fortgeführt.
Die Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage eines erheblichen Tatverdachtes die Ermittlungen aufgenommen und einen Durchsuchungsbeschluss richterlich erwirkt. Das Verfahren wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft explizit nicht aufgrund einer Entkräftung der Umstände, sondern allein auf dem Umstand der Differenzierung zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht eingestellt.
Ganz im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft konnte den Anfangsverdacht weitestgehend bestätigen, dass die unterzeichneten Dokumente unrichtig sind. Sie hat das Ermittlungsverfahren an die Ärztekammer übergeben. Der Begriff Täter ist selbst bei Ordnungswidrigkeiten einschlägig. Somit wird hier durch falsche Angaben in die Irre geführt.
Kommentar 4: Qualifikation
Uns liegen Dokumente vor, die eine hinreichende Qualifikation zumindest grundlegend in Frage stellen. Wir werden diese Dokumente in den nächsten Tagen aufarbeiten und hier sukzessive online verfügbar machen.
Kommentar 5: Behandlungsfehler
Unmöglich & Falsch:
- In der internen Ermittlung hätte jeder Fall durch einen medizinischen Sachverständigen beurteilt werden müssen, was hunderte Patienten betrifft.
- Uns liegen hingegen mind. 4 gut dokumentierte Fälle von Behandlungsfehlern vor, die von den Beschuldigten begangen wurden.
- Nach unserem Kenntnisstand werden mindestens zwei dieser Fälle derzeit untersucht.
Wir prüfen derzeit inwieweit eine öffentliche Beweisführung rechtlich möglich ist und werden so gut es geht entsprechende Nachweise öffentlich zugänglich machen.Kommentar 6: Ausbildungsdauer
Falsch: Die Meisten der Beschuldigten hatten ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit, oder sogar kurz vor Ablauf der sechsjährigen Weiterbildungsfrist eingereicht.
- Ein bis zu 6 Wochen verfrühtes Einreichen ist zwar ein zulässiges Verfahren, aber von einer Ausbildungsdauer von mehr als sechs Jahren kann dann nicht mehr gesprochen werden.
Kommentar 7: Anzahl Mitarbeiter
Falsch: Insg. 19 sind öffentlich
Einschränkung: es könnten natürlich einzelne Fachärzte nicht online registriert sein.
Aber uns sind keine aktiv tätigen Fachärzt:innen bekannt, die nicht auf der Website der MHH selbst gelistet sind. Und dort sind, unter Einbeziehung des Chefarztes Prof. Sehmisch selbst insg. nur 19 Fachärzte aufgezählt. - Ist dies ein Fehler oder werden auch Ärzt:innen bezahlt, die gar nicht für die MHH arbeiten?
Kommentar 8: Falschangabe OP-Zahlen
Richtig, aber: es geht um eine Fälschung der Befähigungsnachweise
Der Artikel der Zeit, sowie der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung greifen diesen Umstand sehr schön auf.
Wenn man argumentieren möchte, dass die Anzahl der erbrachten OPs für die Qualitfikation zur Chirurgin oder zum Chirurgen nicht (ausschließlich) relevant ist, dann ist es fraglich, warum die OP-Zahlen in den Unterlagen zur Prüfungszulassung überhaupt gefälscht werden mussten.
Kommentar 5: Ausbildungs
Falsch:
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- Die Beweismittel folgen schnellstmöglich.